Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht wird umgangsprachig das Zivilrecht für den Wirtschafts- und Warenverkehr, sowie das Gesellschafts- und Handelsrecht verstanden.
Hierzu gehört beispielsweise die Vertragsgestaltung beim Handelgeschäft, das Kaufrecht, das Darlehen-/ Leasingrecht, das Immobilienrecht, sowie das Makler- und Provisionsgeschäft (inkl. MaBV). Wichtig ist aber auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung) oder die Möglichkeit, Ihre Rechte als Gläubiger in Insolvenzverfahren durchzusetzen.
Schließlich gehören auch gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Recht der GmbH, GbR etc.) zum Gegenstand des Wirtschaftsrechts und bilden eine weitere zivilrechtliche Säule dieses Rechtsgebiets. Selbstverständlich finden aber auch die Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern innerhalb der zivilrechtlichen Beratung hier ihren Platz.
Einige relevante Gesetzestexte:
- BGB Bürgerliches Gesetzbuch
- HGB Handelsgesetzbuch
- GmbHG GmbH Gesetz
- AktG Aktiengesetz
- ZVG Zwangsversteigerungsgesetz