Der Schutz von Anlegern vor Insidergeschäften hat seit wenigen Jahren durch die Einführung von wichtigen gesetzlichen Vorschriften an Kontur gewonnen. So wurde beispielsweise die Regelung über die Pflicht der Veröffentlichung (sog. ad-hoc-Publizität) und die Kodifizierung der Prospekthaftung zur Formierung von Grundsätzen für einen transparenten Wertpapierhandel bis auf die EU- Ebene verbessert.
Auch die Pflichten für die Kapital- und Investmentgesellschaften bei Beratungsleistungen gegenüber Anlegern sind hinsichtlich des Umfangs und der Inhalte im Wesentlichen gesetzlich neu geregelt worden, so dass die objektive, anlegergerechte Beratung bei Finanzgeschäften einen hohen Stellenwert einnimmt.
Für die anwaltliche Beratung heißt dies, dass Haftungsansprüche gegenüber Anlageberatern je nach Anlegertyp, Anlageziel, Risikobereitschaft und Anlagedauer geprüft und durchgesetzt werden können.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Individuelle und diskrete Betreuung der Geschädigten, so wie das Schaffen einer Vertrauensbasis während der Mandatsbetreuung, ist gerade durch die anwaltliche Beratung bestens gewährleistet.

Einige relevante Gesetzestexte: