Das Bankrecht hat in den letzten Jahren mehrere Änderungen und Erweiterungen erfahren. So wurden viele Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch integriert, die zuvor noch durch Sondergesetze, wie etwa das Verbraucherkreditgesetz, geregelt wurden. Im Kern sind dabei die Rechte von Verbrauchern bei Kreditaufnahme, Zinsanpassung und Kündigungsrechten spezifiziert und in das allgemeine Regelwerk des Darlehensvertragsrechts eingebettet worden.
Gegenstand der Beratung sind aber häufig auch Finanzierungen von sog. Schrottimmobilien, Probleme von nichtigen Ehegattenbürgschaften, Haftungsfragen wegen Ausnutzung von Sonderwissen durch Bankinstitute im Geschäftsverkehr, sowie die Verletzung von Informationspflichten. Auch klassische Felder innerhalb des täglichen Bankgeschäfts und des Zahlungsverkehrs zwischen Bank und Kunden, wie etwa rechtliche Streitigkeiten bei Scheck- und Wechselrückgaben, sowie Streit über Gebühren oder Kontoabrechnungen, können hier bearbeitet und Lösungen aufgezeigt werden.
Setzen Sie sich bei Problemen mit Ihrem Institut mit mir in Verbindung. Denn hier sind Fachwissen sowie Kentnisse über bankinterne Vorgänge und Aufsichtsverordnungen wichtige Bestandteile anwaltlicher Beratung.
Einige relevante Gesetzestexte:
- BGB Bürgerliches Gesetzbuch
- ScheckG Scheckgesetz
- WechselG Wechselgesetz
- KWG Gesetz über das Kreditwesen